Burgsitz, Freigut Allmende zu Röcklingen


Foto: 1. Röcklingerbrücke um 1909

Der Burgsitz zu Röcklingen
ist in alten Dokumenten erwähnt, muß bereits seit fast 400 Jahren verschwunden sein, denn auf der Mercatorkarte von 1575 ist er nicht mehr erwähnt.

Anm: Als erste Besitzerin der Burg Windeck-Alt  gilt die Gräfin Kunigunde von Bilstein, die sich auf dem Michelsberg in Siegburg begraben ließ. Dafür stiftete sie ein Gut in Braubach. In einer diesbezüglichen Urkunde von 1138 traten unter anderen als Zeugen auf: Cunradus de Rukelingin (Röcklingen), Gozwinus de Rospen (Rosbach), Heinricus de Sconebach (Schönenberg), Udo de Hanafo (Hennef), Thammo de Wimere (Weimar), Arnoldus de Cuchenbach (Kuchenbach bei Uckerath), Wicherus de Benesbure (Bensberg).

Das Freigut zu Röcklingen, Allmende, ist bis zum Jahre 1760 im Besitz von Adam Velbrück.  

Graf Adam v. Velbrück war Kurpfälzischer Rat. Amtmann von Mettmann und seit 1730 Amtmann zu Windeck.


Foto: Fürstbischof Karl Franz  von Velbrück

Er erhielt 1731 eine Präbende (Pfründe, Stiftsstelle) am Dom zu Lütich, wo sein Bruder Karl Franz Fürstbischof war. Mit ihm erlosch 1776 das Geschlecht im Mannesstamm.

In dem Buche „Zur Geschichte der rheinischen Adelsfamilien“ (O. Gerhard, Düsseldorf 1925) ist die Ortschaft Röcklingen nicht verzeichnet, so daß man annehmen darf, daß über den dortigen Besitz der Familie v. Velbrück nähere Einzelheiten bis heute kaum bekannt geworden sind; zumal hierüber bei J. Strange Angaben fehlen.





Foto: Röcklinger Bürger um 1912


Nicht weit hinter Herchen, am Dorfe Röcklingen“ überrascht uns eine interessante Naturerscheinung: eine luftige Kolonie zahlloser Krähen in einer kleinen Eichwaldung am jenseitigen Ufer. Das Gekrächz dieser schwarzen Unholde um die hohen Eichenwipfel drüben, die steilen Uferfelsen links, an welchen sich unsere Straße über den schäumenden Strom hinwindet, bilden ein passendes Vorspiel zu den pittoresken Natur- und Sagenbildern, mit welchen sich uns der arme, aber romantische Kreis Waldbröl hier öffnet. Mit wenigen Sätzen skizziert im Jahre 1854 der Siegtalwanderer August Horn das kleine Dorf Röcklingen, ohne jedoch das ehemalige Freigut v. Velbrück zu erwähnen. Dies blieb im Jahre 1866 Ernst Weyden – dem „zweiten Wanderer durch Siegtal“ – vorbehalten: er schreibt in seinem Buch Seite 199: „In dem Dorfe Röcklingen oberhalb Herren besaßen die Grafen von Vellbrück, genannt Altenbrück, ein Besitzthum. Unterhalb des Dorfes, dessen Umgehungen häufig von Rabenkolonien heimgesucht werden, soll ebenfalls ein alter Burgsitz gestanden haben.“

In dem Buche „Zur Geschichte der rheinischen Adelsfamilien“ (O. Gerhard, Düsseldorf 1925) ist die Ortschaft Röcklingen nicht verzeichnet, so daß man annehmen darf, daß über den dortigen Besitz der Familie v. Velbrück nähere Einzelheiten bis heute kaum bekannt geworden sind; zumal hierüber bei J. Strange Angaben fehlen.

Im engeren Heimatbereich liegt das dichteste „Ingen-Gebiet“ nördlich der mittleren Sieg. Aber auch im mittleren Siegtal haben wir die „Ingen-Orte“ wie: Geistingen, Bödingen, Köttingen etc. Der Ort Röcklingen taucht (n. H. Dittmaier) im Jahre 1138 zum ersten Male unter dem Namen Conradus de Rukelingin aus dem Dunkel der Geschichte auf. Röcklilngen wird 1457 Roeckelingen und im Jahre 1575 Reckelingen geschrieben.

Der Ortsname dürfte (legt man Rech, Reg, Reeg, Recht, Reich, Räsch, Resch und Reck zugrunde) soviel wie Grasstreifen an Wegen, kleinerer oder größerer Abhang, bes. die Terrassen der an einem Hang liegenden Äcker bedeuten.

Von seinen Söhnen erhielt Adam, Graf von Velbrück, die Besitzungen des Vaters und auch das Gut Mauel an der Sieg.
Da das Freigut Röcklingen (etwa 8-10 km siegabwärts) in diesem Zusammenhang in Heimatschriften nicht erwähnt wird, so wird es vermutlich schon der Vater von Graf Adam von Velbrück erworben haben. Der folgende Kaufakt





leitete eine Entwicklung ein, die niemand vorausahnen konnte; sie fand nach fast 100 Jahren mit einem langjährigen 
Prozess ein friedliches Ende. Nachdem Johann Gerhard Anton Becker laut „Anbetragsvermerk“ vom 30. Mai 1761 im Namen des Theisen Schmidt zu Röcklingen das Freigut von Velbrück gekauft hatte, verkaufte Letzterer am 19. Mai 1762 den 4. Teil des Gutes an die 6 Röcklinger Bürger. J. Land, G. Patt, J. P. Kuchheuser, J. Schneider, J. H. Kuchheuser und M. Kuchheuser. In den folgenden Jahren wurde das Freigut durch Kauf und Erbschaft immer weiter zerstückelt.

Karl Schröder lässt in seinem Buch "Zwischen Französicher Revolution und Preußens Gloria" (1989) den evangelischen Pfarrer Moes von Leuscheid über seine Erlebnisse in der Französichen Revolution berichten:
"Den 15. Sept. 1795 habe man in Röcklingen gesagt, von Altenherfen kämen 3000 Franzosen" und weiter "über ein Kleines kam der Schultheiß (Bürgermeister) von Dattenfeld hergesprengt. Ich ging in sein Haus und fragte ihn etwas Neues. Darauf sagte er mir, in Dattenfeld sei die Nachricht  angekommen, die Franzosen seien im Anmarsch, sie hausten barbarisch. 

 


Röcklingen -1831-

 

 
Röcklingen -1896- Angelerlaubnis an Karl Kuchheuser

 

 

 
Röckingen -1906- Angelerlaubnis an Karl Kuchheuser zum Lachsfang

 

 

Allmende zu Röcklingen  

Foto: Allmende Röcklingen um 1929




Foto: Röcklinger Veteranen von 1870/71 um das Jahr 1905

 



Foto: Röcklinger Raucherkollegium


Früher war dasLand Allgemeingut- oder Allmende, auch Allermannsgut, Allmeinde, und Allgemeine, von ahd, alagimeinida - Allgemeinheit oder Gemeinheit. Zuerst wurde das Ackerland zur privaten Sondernutzung aufgeteilt. In gemeinsamer Nutzung blieben vor allem die 6 W, Wald, Weide, Wild, Wasser, Weg und Wüstung. Die Allmende wurde später aus dem Besitz der Bauernschaften in das Eigentum der Zivilgemeinde überführt. Das Foto zeigt die Röcklinger Allmende, die gemeinsame Nutzung der Siegwiesen um das Jahr 1929. Sie wurde 1961 aufgelöst. 

Über Herkunft, Sinn und Geschichte des Röcklinger Allmende berichtet uns ein Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Köln, der am 9. Dezember 1903 wie folgt verkündet wurde:
"Es handelt sich hier um ein eigenartiges Gebilde des deutschen Rechtslebens, um einen Rest der alten Marktgemeinde, deren ursprünglich vereinte, teils kommunale, teils wirtschaftsgenossenschaftliche Natur sich im Laufe der Zeit allenthalben nach diesen beiden Seiten mehr oder weniger abgeschieden hat.
Das Allmendgut, das ursprünglich zugleich den einheitlichen Gemeindebedürfnissen und den gleichmäßigen Bedürfnissen der Stellgenossen diente, verwandelte sich je nach den örtlichen Verhältnissen teils in reines Gemeindevermögen, an dem allen Mitgliedern die öffentliche Nutzung zusteht, teils in Gemeindevermögen, an dem eine bestimmte Klasse der Gemeindemitglieder die Nutzungsbefugnisse als privates Sonderrecht bewahrt hat, während vereinzelt da, wo das Nutzungsrecht, abgesehen von der Gemeindemitgliederschaft, an besondere persönliche Tatbestände, z.B. den Besitz bestimmter Güter geknüft war, die wirtschaftsgenossenschaftliche Seite die Oberhand gewann und sich das der Nutzung unterliegende Grundvermögen als ein engeres, von dem politischen Gemeindevermögen getrenntes Vermögen des Sonderverbands, der sogenannten 'Realgemeinde' oder Privatgemeinde abschied (Juristendeutsch). 
Mit einer solchen Privatgemeinde haben wir es hier zu tun. Die Nutzung des Nachbarschaftsvermögens ist kein Recht aller Einwohner der  Ortsgemeinde Röcklingen, kein Ausfluß der Ortsgemeinde Mitgliederschaft als solcher, sondern nur ein Recht derjenigen, die in der Ortsgemeinde Röcklingen Haus und Feuerstätte besitzen.
Nur sie sind 'Vollgenossen', während die Zugehörigen des Hausstandes die Nutzung nur mittelbar und vergünstigterweise als 'Schutzgenossen' genießen. 
Im gleichen Schriftstück steht, daß schon um 1750 eine Nachbarschaft Röcklingen bestanden hat, die durch selbstgewählte Deputierte aus ihrer Mitte verwaltet wurde. Das erste Gebilde, die "Markgemeinde" oder "Die Hohe Mark", von dem diese Entwicklung ausging, ist sicherlich schon vor dem Anfang des Mittelalters zu suchen.

Der Inhalt des vorstehenden Urteilsspruch  durch die Meldungen des Beigeordneten Kuchhäuser an den Bürgermeister Lenz in Herchen z.T. bestätigt. Er schreibt:
"Ich habe die diesjährigen Eicheln auf dem Werth kauft, aber es wollen sich etliche der Einwohner nicht an daß verkaufen stöhren und halten sich am lesen, so möchten Sie mir doch gefällichs mit diesem Boten mit schicken was ich zu thun habe oder welches Recht der Ankäufer hat. Röcklingen den 30. Sept. 1844 Kuchhäuser".

In einem weiteren Schreiben heißt es:
1800 vier und vierzig den 19ten Dezember des Morgens um 7 Uhr gingen die beiten M.F. und G.H. zu Röcklingen langs den siegufer herunter über die Gemeinde in den Wald, weil mir bekannt war das die beiten dem frevel geneigt waren so ging ich auf die Stelle wo ich glaubte da sie gewesen wären da fand ich eine gute halbe Karre gemischtes Eichen, Buchen, Birken Holz auf dem Hauf Nr. 28 friesch gehauen, darauf liegen, auf der Stelle wo das Holz lag ist den 10. d. M. unter die Beerbten der Gemarke 54 Heüfe Birken verloß worden. Als ich sah daß das Holz gefrevelt war ging ich gleich nach dem Gerichtsschütz Herrn J. und machte ihm die Anzeige.


In einem  Brief "An Herrn Bürgermeister Lenz Wohlgeboren zu Herchen" heißt es:
"Euer Wohlgeboren erwidere ich auf den Antrag in dem Berichte vom 23. v. Mts. Nr. 1469 daß ich nichts dagegen zu erinnern finde, wenn durch die letzte Überschwemmung entwurzelten und ausgetriebenen Eichen im Röcklinger Gemeinde Walde, im Werth von 7 Thl. zur Anfertigung von 4 neuen Thoren um die Einfriedung von Röcklingen verwendet werden. Allner, den 31. May 1845. Der Landrath, Der Kreisdirektor, In fidem gez. Müller

Aus dieser Zeit scheint das bekannte Zitat vom "Gesamtgut ist verdammt Gut!" zu stammen.

Röcklingen nahm bei den Nachbarschaftsvermögen in unserem Heimatraum eine Sonderstellung ein. Es waren 49 Grundstücke - Wiesen, Äcker, Holzungen und Weiden - in der Größe von 18 Hektar, 81 Ar und 78 qm in Allgemeinbesitz der Ortseingesessenen. Zum größten Teil diente die Allmende als gemeinsame Viehweide, auf der sich die schwarzbunte Rinderherde tummelte, die dem Ort bis zum Jahre 1961 - ihrer Aufhebung - immer einen so eigenartigen Reiz verlieh. 

 

Siehe auch : Die Haubergswirtschaft, die Mark der Beerbten der Dattenfelder Gemarken



Autor: Karl L. Raab
Quellenverzeichnis : Heimatblätter RSK, E. Hundhausen,
Romerike Berge, E. Hundhausen,
vom Urwald bis zur Waldwirtschaftsgemeinschaft, Emil Hundhausen,
Romerike Berge

 

 


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